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Παλιό 13-03-2012, 13:27
ortho Ο/Η ortho βρίσκεται εκτός σύνδεσης
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Αρχική Δημοσίευση από black_hawk;626742
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FRANKFURTER RUNDSCHAU
Kein Hartz IV für Fachkräfte aus dem Ausland
Eigentlich sollen Arbeiter aus dem Ausland den akuten deutschen Fachkräftemangel ausgleichen - eine Absicherung in unseren Sozialsystemen soll es für sie jedoch nicht geben.
Ausgang Deutschland: Nur für wenige eine Hoffnung.
Der Termin ist wie gemalt für Ursula von der Leyen. Auf Einladung der Industrie- und Handelskammer geht es an diesem Abend im Haus der Wirtschaft zu Heilbronn um das Thema „Fachkräfte sichern – Potenziale gemeinsam aktivieren.“ IHK-Präsident Thomas Philippiak weist darauf hin, der Region gingen aus demografischen Gründen jährlich 1000 Arbeitskräfte verloren. Es fehle Firmen nicht an Aufträgen, wohl aber an Fachkräften. Die Bundesarbeitsministerin ergreift die Gelegenheit, mit weltoffenem Gestus die Sorgen der 300 geladenen Gästen aufzunehmen.
Die „Vakanzzeit unbesetzter Stellen“ werde immer länger. Ohne qualifizierte Zuwanderung, so die Botschaft der CDU-Politikerin, sei dem drohenden Fachkräftemangel nicht zu begegnen. Deutschland benötige eine neue „Willkommenskultur“, um für junge qualifizierte Menschen aus anderen Ländern attraktiv zu werden. Denn: „Wir haben derzeit nicht den Ruf, besonders gastfreundlich zu sein.“ Der Beifall ist warm und anhaltend. Man schreibt den 23. Februar 2012.
Kein Geld für junge Spanier
Am gleichen Tag übermittelt das Bundesarbeitsministerium an die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Direktive, die mit der beschworenen Willkommenskultur nicht ohne weiteres überein zu bringen ist. Mit der „Geschäftsanweisung SGB II Nr. 8“ wird die BA über einen „Vorbehalt“ in Kenntnis gesetzt, den die Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) geltend gemacht hat. Damit finden „Leistungsausschlussgründe nach § 7, Absatz 1, Nr. 1 und 2, Sozialgesetzbuch II, ab dem 19. 12. 2011 auf Angehörige der EFA-Staaten wieder Anwendung“.
Die Anordnung hat es in sich. Sie besagt, dass Zuwanderern aus 14 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und der Türkei, die auf der Suche nach einer Arbeitsstelle nach Deutschland kommen, bis auf weiteres keine Hartz-IV-Leistungen zustehen. Junge Spanier oder Griechen, die angesichts horrender Arbeitslosenzahlen in ihren Heimatländern in Deutschland eine Stelle zu finden hoffen, können mithin nicht mit staatlicher Unterstützung rechnen.
Brisant ist der Vorgang nicht allein wegen des offenkundigen Widerspruchs zur Notwendigkeit qualifizierter Zuwanderung. Auch die rechtliche Situation ist alles anders als eindeutig. Das bereits 1953 geschlossene EFA besagt nämlich im Kern, dass die Unterzeichnerstaaten ihre Sozialleistungen auch den Angehörigen der anderen Vertragsländer zubilligen. In Deutschland wurden danach Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt, nicht aber Hartz-IV-Zahlungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Dies änderte sich erst im Oktober 2010, als das Bundessozialgericht der Klage eines Franzosen auf Hartz-IV-Leistungen unter Hinweis auf das europäische Abkommen stattgab.
Seither mussten die Jobcenter Arbeitslosengeld II an Bürger der EFA-Staaten zahlen, die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen waren. Nun hat die Regierung mit ihrem Vorbehalt gegen das EFA das Gerichtsurteil faktisch außer Kraft gesetzt. Folge: Wer zur Jobsuche kommt, erhält zunächst gar keine Leistungen. Denn Sozialhilfe steht ihnen auch nicht zu.
Im Bundesarbeitsministerium heißt es, es gehe um eine Harmonisierung des Rechts für Angehörige aller EU-Staaten in- und außerhalb des EFA. Tatsächlich dürfte die Furcht vor einem Anstieg der Zuwanderung aus Südeuropa eine zumindest ebenso große Rolle spielen.
„Arbeitssuchenden EU-Ausländern vom ersten Tag an Anspruch auf Hartz IV zu gewähren, beinhaltet die Gefahr des Missbrauchs: Grundsätzlich könnte sich jeder zunächst auf den Status des Arbeitssuchenden berufen, um Sozialleistungen zu beziehen“, sagt Ferdinand Wollenschläger, Lehrstuhlinhaber für Europarecht an der Uni Augsburg. Allerdings stelle sich „die Frage, wie realistisch die Annahme ist, dass etwa junge spanische Akademiker ihre Heimat verlassen, um in Deutschland von Hartz IV leben zu können“.
Fallzahlen im Promillebereich
Bisher jedenfalls scheint diese Option nicht sonderlich attraktiv. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Zahl der Hartz-IV-Anträge, die Neuwanderer aus EFA-Staaten zwischen Oktober 2010 und Februar 2012 stellten, unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. „Das bewegt sich im Promillebereich, wir sehen da keinen Handlungsbedarf“, sagt eine Sprecherin. Vermutlich geht es um einige Hundert Fälle.
Die Anweisung aus dem Ministerium ergibt aus BA-Sicht schon deshalb wenig Sinn, weil es einfache Umgehungsmöglichkeiten gibt. EU-Ausländer, die einen Minijob annehmen oder ein Gewerbe anmelden, haben sofort Anspruch auf Sozialleistungen, etwa als Hartz-IV-Aufstocker.
Das Vorgehen von Ministerin von der Leyen erscheint jedenfalls nicht sonderlich konsequent. Anfang Februar gab sie zu Protokoll, nach Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU im Mai 2011 hätten „nicht wenige einen Strom von Zuwanderern“ erwartet. „Gekommen ist ein Rinnsal.“ Die größte Hürde sei wohl die Sprache. „Aber es fehlt auch eine Willkommenskultur.“[/COLOR]

(Απο εδω)



das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)

Αυτό είναι το ευρωπαϊκό σύμφωνο "φροντίδας", υπογράφτηκε στο Παρίσι 11/12/1953. Το έχουν υπογάψει όλες οι χώρες που ανήκαν στην ΕΕ πρίν το 2004, εκτός της Αυστρίας και της Φινλανδίας. ΕΠίσης το έχουν υπογράψει Εσθονία, Μάλτα, Νορβηγία, Ισλανδία και Τουρκία.
Το σύμφωνο λέει ότι οι χώρες που το υπέγραψαν υποχρεώνονται να παρέχουν χωρίς διακρίσεις προνοιακή φροντίδα στα μέλη των χωρών που συμμετέχουν σε αυτό.

Αυτό που έκανε η γερμανική κυβέρνηση είναι ότι με ισχύ από 23/02/2012 Ως 22/03/2013 αυτή η "παροχή" θα κρίνεται κατά περίπτωση. Σκοπός της επιφύλαξης είναι να αποθαρρυνθεί η "μεταναστάτευση στο κονωνικό σύστημα" από τις νοτιοευρωπαϊκές χώρες που πλήττονται από την κρίση κι έχει αυξηθεί η ανεργία. Φυσικά το υπουργείο εργασίας δικαιολόγησε την απόφαση λέγοντας ότι θέλει να μη γίνεται διαχωρισμός μεταξύ των πολιτών που υπέγραψαν το σύμφωνο κι εκείνων των μελών της ΕΕ που δεν το έχουν κάνει. Με βάση μιά δικαστική απόφαση του 2010 μετά από αγωγή Γάλλου πολίτη η Γερμανία υποχρώθηκε να πληρώνει και " επίδομα ανεργίας" εκτός από την παροχή ασφαλιστικής κοινωνικής κάλυψης.

Σύμφωνα με τη γερμανική αντιπολίτευση ο αριθμός μεταναστών που ζητούν να ενταχθούν με την άφιξη τους στη Γερμανία στο κοινωνικό σύστημα είναι αμελητέος.\

Το όλο θέμα έρχεται σε ευθεία σύγκρουση με την αυξανόμενη ανάγκη της Γερμανίας για εξειδικευμένο/επιστημονικό προσωπικό.

Κι όπως λένε άλλοι Γερμανοί αξιωματούχοι, είναι τουλάχιστον παράλογο ότι ο Ελληνας ή Ισπανός επιστήμονας ( junge Akademiker ) ια εγκαταλείψει τη χώρα του για να ζήσει από το Hartz IV επίδομα της Γερμανίας.


Συγχωρήστε τους κάπους αδόκιμους όρους, αλλά δεν κατέχω την νομική ορολογία...
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